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Ehevertrag Eherecht Notar Rechtsanwalt
In der Liebe spricht man nicht übers Geld?                                                                    


Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt und
Notar eines Besseren belehren!

Auch wenn Sie sich die ewige Treue schwören
und wir Ihnen von Herzen wünschen, dass Sie
ein Lebenlang zusammen bleiben...
...sollten Sie trotzdem das Thema Ehevertrag
mal durchsprechen.

Was besagt überhaupt ein Ehevertrag und warum, bzw. wann braucht man einen Ehevertrag?

Eine Eheschließung ohne Vertrag:

Gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft
Schließen Sie keinen Ehevertrag ab, so leben Sie in einer sog. Zugewinngemeinschaft. Hierbei behält jeder Partner das, was er in die Ehe mitgebracht hat. Erträge, die jedoch gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet werden, gehören beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn aufgeteilt, sowie die Rente und das Vermögen gesplittet. Außerdem hat der finanziell Schwächere Anspruch auf Unterhaltszahlung.
Ehevertrag:

Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn man Abweichungen zum oben erklärten gesetzlichen Güterstand festlegen möchte. Dies ist besonders bei selbständige Unternehmern oder Vermögenden der Fall. Der Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden. Vereinbaren Sie deshalb möglichst früh einen Termin. Lassen Sie sich ausführlich beraten und schildern Sie Ihre individuellen Wünsche und Probleme vor dem Vertragsschluss. Jeder Ehepartner behält im Falle einer Scheidung das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht hat. Außerdem gehört der Zugewinn nur dem, der ihn tatsächlich erwirtschaftet hat, und nicht beiden Partnern. Vor Abschluss dieses Ehevertrages müssen die genauen Besitzverhältnisse beider Partner beim Notar aufgelistet werden.

Kosten
Viele scheuen auch der Kosten eines Ehevertags, dies ist aber vollkommen unbegründet. Die Kosten liegen in etwa bei einem Wert von bis zu 250 000 Euro bei 834 Euro für die Beurkundung eines Vertrages.
Bei einem Vermögenswert von 500 000 Euro entstehen Gebühren in Höhe von 1614 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten einer vorherigen anwaltlichen Beratung, die im Regelfall auch nicht wesentlich höher sind, als die des Notars.




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