Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt und Notar eines Besseren belehren!
Auch wenn Sie sich die ewige Treue schwören und wir Ihnen von Herzen wünschen, dass Sie ein Lebenlang zusammen bleiben... ...sollten Sie trotzdem das Thema Ehevertrag mal durchsprechen.
Was besagt überhaupt ein Ehevertrag und warum, bzw. wann braucht man einen Ehevertrag?
Eine Eheschließung ohne Vertrag: Gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft
Schließen Sie keinen Ehevertrag ab, so leben Sie in einer sog.
Zugewinngemeinschaft. Hierbei behält jeder Partner das, was er
in die Ehe mitgebracht hat. Erträge, die jedoch gemeinsam in der
Ehe erwirtschaftet werden, gehören beiden Partnern. Im Falle einer
Scheidung wird der Zugewinn aufgeteilt, sowie die Rente und das Vermögen
gesplittet. Außerdem hat der finanziell Schwächere
Anspruch auf Unterhaltszahlung. Ehevertrag: Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn man Abweichungen zum oben erklärten
gesetzlichen Güterstand festlegen möchte. Dies ist besonders
bei selbständige Unternehmern oder Vermögenden der Fall.
Der Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden.
Vereinbaren Sie deshalb möglichst früh einen Termin.
Lassen Sie sich ausführlich beraten und schildern Sie Ihre individuellen
Wünsche und Probleme vor dem Vertragsschluss. Jeder Ehepartner behält im Falle einer Scheidung das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht hat.
Außerdem gehört der Zugewinn nur dem, der ihn tatsächlich
erwirtschaftet hat, und nicht beiden Partnern. Vor Abschluss dieses
Ehevertrages müssen die genauen Besitzverhältnisse beider
Partner beim Notar aufgelistet werden.
Kosten Viele scheuen auch der Kosten eines Ehevertags, dies ist aber vollkommen unbegründet. Die Kosten liegen in etwa bei einem Wert von bis zu 250 000 Euro bei 834 Euro für die
Beurkundung eines Vertrages. Bei einem Vermögenswert von 500 000
Euro entstehen Gebühren in Höhe von 1614 Euro. Hinzu kommen
gegebenenfalls die Kosten einer vorherigen anwaltlichen Beratung, die
im Regelfall auch nicht wesentlich höher sind, als die des Notars.